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| F. A. von Hayek: »rules as tools« |
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Freitag, 23. Dezember 2016
Tradition und Liberalismus in der Globalisierung
Donnerstag, 26. November 2015
Bismarck und Wilhelm I. über Glauben, Sünde und Jesus
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| Bismarck und Wilhelm I. |
Bismarck: ›Was denken Ew. K.H. sich unter einem Pietisten?‹
König: ›Einen Menschen, der in der Religion heuchelt, um Karriere zu machen.‹
Bismarck: ›… Im heutigen Sprachgebrauch versteht man unter einem Pietisten etwas andres,
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Donnerstag, 3. September 2015
Gesprächsabend bei der Hayek-Gesellschaft: »Liberalismus, Konservatismus und Hayek«
Am Mittwoch, den 2. September 2015 begannen zum Ende der Sommerpause wieder Vortragsabende der Friedrich August v. Hayek-Gesellschaft e. V. im Hayek-Club-Büro in Berlin. Das Thema dieses ersten Vortrags war »Liberalismus, Konservatismus und Hayek«.
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| Friedrich August von Hayek. Politisch liberal. Wertekonservativ. |
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Mittwoch, 4. Juli 2012
Eine freie Welt braucht einen kulturellen Liberalismus
Der aktuelle Beschneidungsfall ist nur eines von vielen aktuellen Bespiel für einen scheinbaren Konflikt zwischen Religion und liberalem Rechtsstaat. Freiheit bedeutet aber auch, bestimmte Freiheitsrechte aus Glaubensgründen nicht nutzen zu wollen. Notwendig ist nicht ein Kulturkampf, sondern ein „Kulturellen Liberalismus“, der die Vielfalt der Glaubensüberzeugungen anerkennt und schützt.
Das Landgericht Köln hat am 7. Mai 2012 in zweiter Instanz die Beschneidung eines vierjährigen Jungen aus religiösen Gründen als eine Körperverletzung und damit für strafbar erklärt (Az. 151 Ns 169/11). Im Judentum gilt die Beschneidung neugeborener Jungen im Alter von acht Tagen als Zeichen des Bundes zwischen Gott und den Menschen. So heißt es in 1. Mose 17,10f: „Alles, was männlich ist, soll bei euch beschnitten werden; und zwar sollt ihr am Fleisch eurer Vorhaut beschnitten werden! Das wird das Zeichen des Bundes sein zwischen mir und euch.“ In der Öffentlichkeit entbrannte eine Debatte über die Abwägung zwischen Religionsfreiheit und anderen Rechtsgütern in einem freiheitlichen Rechtsstaat. Neben dem Zentralrat der Juden und dem Zentralrat der Muslime reagierten auch die großen Kirchenorganisationen mit Empörung. Darf ein freiheitlicher Staat das Recht auf Religionsfreiheit oder die Ausübung religiöser Gepflogenheiten einschränken? Der oben erwähnte Fall ist aber nur eines von vielen aktuellen Beispielen für religiös motivierte Handlungs- und Denkweisen, die zum Gegenstand öffentlicher Diskussionen werden. Mit dem Fortschreiten der Globalisierung und der Migrationsbewegungen werden solche Debatten aber wohl immer häufiger auftreten, da unterschiedliche Kulturen immer näher zusammen rücken. Die Errungenschaften des modernen, demokratischen Rechtsstaats erscheinen dabei in einem Spannungsverhältnis zu Glauben und Tradition. Extreme Beispiele auf diesem Feld sind sicher Ehrenmorde und Zwangsehen. Aber auch das Schächten von Tieren oder die Abwehrhaltung religiöser Gruppen gegen Evolutions- oder Sportunterricht fallen in diese Kategorie. Europaweit ist ein Streit um das Tragen von Kopftüchern entbrannt. Auch religiöse Sichtweisen werden zunehmend kritisiert, etwa Denkweisen zu Homosexualität, zu Kindererziehung oder zur Rolle der Frau in Familie und Gesellschaft können hier eingeordnet werden. Auch der aktuelle „Kulturkampf“ um das Betreuungsgeld veranschaulicht den Konflikt
Das Landgericht Köln hat am 7. Mai 2012 in zweiter Instanz die Beschneidung eines vierjährigen Jungen aus religiösen Gründen als eine Körperverletzung und damit für strafbar erklärt (Az. 151 Ns 169/11). Im Judentum gilt die Beschneidung neugeborener Jungen im Alter von acht Tagen als Zeichen des Bundes zwischen Gott und den Menschen. So heißt es in 1. Mose 17,10f: „Alles, was männlich ist, soll bei euch beschnitten werden; und zwar sollt ihr am Fleisch eurer Vorhaut beschnitten werden! Das wird das Zeichen des Bundes sein zwischen mir und euch.“ In der Öffentlichkeit entbrannte eine Debatte über die Abwägung zwischen Religionsfreiheit und anderen Rechtsgütern in einem freiheitlichen Rechtsstaat. Neben dem Zentralrat der Juden und dem Zentralrat der Muslime reagierten auch die großen Kirchenorganisationen mit Empörung. Darf ein freiheitlicher Staat das Recht auf Religionsfreiheit oder die Ausübung religiöser Gepflogenheiten einschränken? Der oben erwähnte Fall ist aber nur eines von vielen aktuellen Beispielen für religiös motivierte Handlungs- und Denkweisen, die zum Gegenstand öffentlicher Diskussionen werden. Mit dem Fortschreiten der Globalisierung und der Migrationsbewegungen werden solche Debatten aber wohl immer häufiger auftreten, da unterschiedliche Kulturen immer näher zusammen rücken. Die Errungenschaften des modernen, demokratischen Rechtsstaats erscheinen dabei in einem Spannungsverhältnis zu Glauben und Tradition. Extreme Beispiele auf diesem Feld sind sicher Ehrenmorde und Zwangsehen. Aber auch das Schächten von Tieren oder die Abwehrhaltung religiöser Gruppen gegen Evolutions- oder Sportunterricht fallen in diese Kategorie. Europaweit ist ein Streit um das Tragen von Kopftüchern entbrannt. Auch religiöse Sichtweisen werden zunehmend kritisiert, etwa Denkweisen zu Homosexualität, zu Kindererziehung oder zur Rolle der Frau in Familie und Gesellschaft können hier eingeordnet werden. Auch der aktuelle „Kulturkampf“ um das Betreuungsgeld veranschaulicht den Konflikt
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Sonntag, 13. November 2011
Sozialdemokratisierung und warum auch ich kein Konservativer bin
Der Konservativismus in
allen Parteien hat keine Vision für die Zukunft, er verlangsamt lediglich die
Sozialdemokratisierung. Notwendig ist eine Politik, die sich konsequent an
Werten und ordnungspolitischen Prinzipien orientiert.
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