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Montag, 24. Dezember 2018
Donnerstag, 23. September 2010
Straßburg urteilt gegen Vertragsfreiheit
Der Kirchenmusiker Schüth war 14 Jahre lang bei einer katholischen Gemeinde angestellt. Dann wurde er - entsprechend seinem Arbeitsvertrag - wegen Ehebruchs entlassen. Anschließend klagte er sich durch die deutschen Instanzen. Das Bundesverfassungsgericht wies in ab unter Hinweis auf die innere Autonomie der Kirche. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Kündigung heute für unwirksam erklärt.
Labels:
Ordnungspolitik,
Vertragsfreiheit
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