Privateigentum ist legitim und eine Voraussetzung
für Freiheit und Wohlstand
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| "Du sollst nicht stehlen." |
Aber nicht nur unsere Freiheit, auch unser Wohlstand hängt am Eigentumsschutz. Für den Denker der Freiburger Schule der Wirtschaftspolitik Walter Eucken war Privateigentum eines seiner Konstituierenden Prinzipien einer funktionsfähigen und menschenwürdigen Wirtschafsordnung.[iv] Die Aufweichung des Eigentumsschutzes beeinträchtigt die Investitions- und Leistungsbereitschaft. Und damit auch den Wohlstand, und zwar auch den Wohlstand derer, die selbst gar kein Eigentum haben. So bemerkte der Wirtschaftsnobelpreisträger Friedrich August von Hayek „Ich für meinen Teil würde sicherlich lieber ohne Eigentum in einem Land leben, in dem viele andere etwas besitzen, als dort leben zu müssen, wo alles Eigentum 'Kollektiveigentum' ist - und von der Staatsgewalt bestimmten Verwendungen zugewiesen wird."[v]
Doch Neid, falsche
Gerechtigkeitsvorstellungen und ökonomische Unvernunft bescherten dem Eigentum
schon immer Feinde. Früh gab es religiöse Gruppierungen, die Eigentum
ablehnten.[vi]
Spätestens seit der französischen Revolution formierten sich eigentumsfeindliche
Ideologien. Der liberale Denker Edmund Burke stellte fest: "Neben der
Religion ist das Eigentum der Hauptgegenstand des jakobinischen Angriffs."
Sozialismus und Kommunismus erhoben das Privateigentum neben Religion und Familie
zum dritten Hauptfeind ihrer totalitären Ordnung. Die linken Ideologien sind heute
wirkmächtig wie eh und je – auch im bürgerlichen Lager. Als „U-Boot“ eigentums-
und freiheitsfeindlicher Ideen zeigt sich zunehmend die modische Debatte zum
Thema CSR oder „Corporate Social Responsibility“. Denn dort geht es um weit mehr
als um die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen - es geht letztlich auch
um die Stellung des Privateigentums.
CSR ist modern in Wissenschaft und Wirtschaft
In der Wirtschaftswissenschaft ist CSR ein Modethema, die Frequenz der Publikationen steigt rapide an.[vii] Auch in den Unternehmen wird CSR sehr ernst genommen. Manager verstehen unter CSR oft gesellschaftliches Engagement, das über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgeht. So unterhält die Privatwirtschaft Firmenkindergärten, sie engagiert sich für humanitäre Projekte, für den Umweltschutz oder für lokale Vereine. In der Managementpraxis geht es außerdem um Themen wie Nachhaltigkeitsberichterstattung, Korruptionsbekämpfung oder darum, wie man internationale Lieferketten kontrollieren kann. Gerade für große Kapitalgesellschaften ist CSR mittlerweile betrieblicher Alltag, für Beratungsunternehmen ein Millionenmarkt.
In der Wirtschaftswissenschaft ist CSR ein Modethema, die Frequenz der Publikationen steigt rapide an.[vii] Auch in den Unternehmen wird CSR sehr ernst genommen. Manager verstehen unter CSR oft gesellschaftliches Engagement, das über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgeht. So unterhält die Privatwirtschaft Firmenkindergärten, sie engagiert sich für humanitäre Projekte, für den Umweltschutz oder für lokale Vereine. In der Managementpraxis geht es außerdem um Themen wie Nachhaltigkeitsberichterstattung, Korruptionsbekämpfung oder darum, wie man internationale Lieferketten kontrollieren kann. Gerade für große Kapitalgesellschaften ist CSR mittlerweile betrieblicher Alltag, für Beratungsunternehmen ein Millionenmarkt.
Ordnungspolitisch
betrachtet ist eine so verstandene CSR vollkommen unproblematisch. Marktwirtschaftlich
gedacht könnte man unter CSR schlicht die Fähigkeit von Unternehmen verstehen, auf
sozialen Druck reagieren zu können.[viii]
Leider ist die Sache nicht ganz so einfach. Denn die CSR-Debatte geht weiter,
als es so mancher Manager es wahrhaben will. Eine Gefahr für die Freiheit liegt
in der Relativierung der Idee des Privateigentums. In einer Marktwirtschaft hat
Eigentum eine wichtige Steuerungsaufgabe: Die Eigentümer oder Shareholder haben
zu entscheiden, was ein Unternehmen tun soll. Man geht davon aus, dass die
Eigentümer das auch können, denn sonst hätten sie im Wettbewerb ihr Eigentum
nicht aufbauen können. Dieses Prinzip soll nach dem Willen so mancher
CSR-Ideologen aufgebohrt werden. Dazu setzt die CSR-Debatte dem liberalen Shareholderansatz
ihr Stakeholderprinzip entgegen: Die Entscheidungen der Unternehmen sollen eben
nicht nur Sache der Eigentümer sein, sondern eine Angelegenheit von allen, die vom
Handeln des Unternehmens betroffen sind. Also Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten
usw.
Damit diese
Stakeholder den Eigentümern bei der schwierigen Aufgabe der Wirtschaftsplanung
beistehen können, sollen sich die Unternehmen in so genannten Multistakeholderdialogen
mit ihren Stakeholdern unterhalten. Die Stakeholder werden dabei durch Funktionäre
von Gewerkschaften, Verbraucherschutzverbänden, Umweltorganisationen usw.
vertreten. Erst durch einen Konsens solcher „Räte“ bezieht das Unternehmen dann
seine – wie es im CSR-Sprech heißt – „licence to operate“, also die
Legitimation für ihre wirtschaftliche Tätigkeit. Anders als im Liberalismus
gilt also im CSR-Denken nicht so lange Handlungsfreiheit, bis die Freiheit
eines anderen einschränkt wird. Ganz im Gegenteil, im CSR-Denken muss das
individuelle Recht zu handeln – die eigene „licence to operate“ – von der Gesellschaft
erbeten, diskutiert und legitimiert werden.
CSR-Politik nimmt Fahrt auf
Nicht nur Wissenschaft
und Wirtschaft, auch die Politik hat Gefallen an CSR gefunden. Politiker suchen
nach Möglichkeiten, die Unternehmen zur Übernahme von mehr Verantwortung
anzuhalten. In Zeiten nachlassender Handlungsfähigkeit der Staaten ein verständliches
Unterfangen. Teilweise werden dann alte politische Hüte wiederentdeckt und mit
dem Etikett CSR neu in die politische Diskussion eingebracht. Bei CSR-politischen
Initiativen wird dann gerne der CSR-typische Multistakeholderansatz von der
Unternehmensebene auf die politische Ebene übertragen. So organisieren
Regierungen Dialogforen, in denen Spitzenfunktionäre von Gewerkschaften, Umweltverbänden,
NGOs und Regierungen mit Wirtschaftsvertretern über mögliche Maßnahmen, Regulierungen
und Gesetze verhandeln. Unter Freiheitsgesichtspunkten ist die Übertragung des
Multistakeholderansatzes auf die politische Ebene aber höchst fragwürdig. Denn
während Diskurse von Unternehmern mit Anspruchsgruppen im freien Ermessen der
Unternehmen liegt, müsste eine Diskussion der Regierung über mögliche Gesetze
mit der Allgemeinheit geführt werden. Das wiederum kann durch noch so viele
Funktionäre nicht angemessen geleistet werden.
Die CSR-politische
Schlagzahl hat sich nach dem Ausbruch der Wirtschaftskrise im Jahr 2008 erhöht,
die politischen Multistakeholderdialoge werden immer vielfältiger. In
Deutschland gibt es etwa das Nationalen CSR-Forum, das Nationale Forum für
Engagement und Partizipation oder den Rat für Nachhaltige Entwicklung. Ende
2010 hatte die internationale Normungsorganisation ISO unter der Nummer
26 000 einen Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von
Unternehmen veröffentlicht. Vorausgegangen war ein jahrelanger Sitzungsmarathon
der internationalen Spitzenvertreter der unterschiedlichen Stakeholder. Im Jahr
2011 wurde nach zähem Ringen der Stakeholder eine überarbeitete Fassung der
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen vorgestellt, dem wichtigsten
internationalen CSR-Standard. Kurz zuvor hatten die Vereinten Nationen nach
mehrjährigem Multistakeholderdiskurs mit dem Ruggie-Report den Endbericht zur
Frage der menschenrechtlichen Verantwortung multinationaler Unternehmen vorgestellt.
Doch das alles sind
nur verschlafene Aufwärmübungen im Vergleich zur Dialog- und Regulierungswut
der EU. Am 25. Oktober letzten Jahres hat die Europäische Kommission in einem
Papier ihre CSR-politischen Pläne mitgeteilt und damit die europäische
CSR-Diskussion befeuert.[ix] Die
Notwendigkeit einer europäischen CSR-Politik begründet sie immerhin mit dem
Wunsch, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen Europas zu erhöhen und das
Vertrauen der Gesellschaft in die Wirtschaft wieder herzustellen. In rund 18
Aktionsfeldern schlägt sie ein umfangreiches Maßnahmenbündel vor.
Bei der Umsetzung ihrer
Pläne will sich die Kommission CSR-typisch von „Multistakeholderdialogen“
leiten lassen. Gleich mehrere Multistakeholderräte sollen eingesetzt werden. In
den Gesprächsrunden will man herausfinden, wie Unternehmen ihr Verhalten
anpassen sollten und welche Regulierungen notwendig sind. Die Unternehmen sollen
auf CSR-Standards und auf CSR-Berichterstattung verpflichtet werden. Noch in
diesem Jahr wird ein Verordnungsentwurf der Kommission zu Berichtspflichten erwartet,
weitere Maßnahmen sind in Arbeit. Die Beamten verstehen CSR dabei besonders umfassend
als die Gesamtheit aller Auswirkungen des Handelns der Unternehmen auf die
Gesellschaft. Während sich die Wirtschaft und die Bundesregierung skeptisch zeigen
ist von den Stakeholdern Beifall zu hören.
Multistakeholderansatz: Kollektiventscheidung
statt Eigentum
Aus liberaler Perspektive spricht nichts dagegen, die gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen immer wieder neu zu durchleuchten. Deshalb sind die Fragen, um die es in der CSR-Diskussion geht von jeher Gegenstand der ordnungspolitischen Debatte. Seit Adam Smith geht es darum, wie die Wirtschaft der Allgemeinheit nützen kann. Die Wirtschaftsordnung muss das Gewinnstreben der Unternehmen mit dem übergeordneten Ziel der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit in Übereinstimmung bringen. Doch fraglich ist erstens, ob die Regeln, die den CSR-Befürwortern vorschweben, Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand fördern. Die Beteiligung von Anspruchsgruppen an unternehmerischen Entscheidungen kann zwar grundsätzlich den Unternehmensinteressen dienen. Die Entscheidung darüber muss aber den Unternehmenseignern überlassen sein. Wenn CSR-Politik darauf hinausläuft, Unternehmen zur Beteiligung von Stakeholdern oder zu bestimmten Verhaltensweisen zu zwingen, weicht das die Eigentumsordnung auf. Räte können und dürfen nicht die Funktion des Privateigentums übernehmen. Dann würde nicht nur der Wirtschaftsstandort, sondern auch die Freiheit Schaden nehmen. Zielführender wäre es, den Eigentumsschutz, also die Entscheidungshoheit der Shareholder über ihre Unternehmen zu stärken. Das würde Investitionen und Innovationskraft fördern, davon hätten alle Stakeholder etwas.
Aus liberaler Perspektive spricht nichts dagegen, die gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen immer wieder neu zu durchleuchten. Deshalb sind die Fragen, um die es in der CSR-Diskussion geht von jeher Gegenstand der ordnungspolitischen Debatte. Seit Adam Smith geht es darum, wie die Wirtschaft der Allgemeinheit nützen kann. Die Wirtschaftsordnung muss das Gewinnstreben der Unternehmen mit dem übergeordneten Ziel der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit in Übereinstimmung bringen. Doch fraglich ist erstens, ob die Regeln, die den CSR-Befürwortern vorschweben, Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand fördern. Die Beteiligung von Anspruchsgruppen an unternehmerischen Entscheidungen kann zwar grundsätzlich den Unternehmensinteressen dienen. Die Entscheidung darüber muss aber den Unternehmenseignern überlassen sein. Wenn CSR-Politik darauf hinausläuft, Unternehmen zur Beteiligung von Stakeholdern oder zu bestimmten Verhaltensweisen zu zwingen, weicht das die Eigentumsordnung auf. Räte können und dürfen nicht die Funktion des Privateigentums übernehmen. Dann würde nicht nur der Wirtschaftsstandort, sondern auch die Freiheit Schaden nehmen. Zielführender wäre es, den Eigentumsschutz, also die Entscheidungshoheit der Shareholder über ihre Unternehmen zu stärken. Das würde Investitionen und Innovationskraft fördern, davon hätten alle Stakeholder etwas.
Die zweite Frage ist, ob in einer freien
Gesellschaft die Beratung oder gar die Gestaltung von Regeln in Dialogrunden
verlagert werden sollte. Das Stakeholderkonzept der CSR-Theorie lässt sich ohnehin
nicht schlüssig von der Unternehmensebene auf die Politik übertragen. Als
Beratungs- und Sondierungsgremien mögen solche Runden nützlich sein. Sie taugen
aber keinesfalls zur Legitimation von Gesetzesvorhaben. Dafür sind in einer
freien Gesellschaft immer noch Regierung und Parlament verantwortlich. Nur sie
repräsentieren den wirklich relevanten Stakeholder: das Volk. Sie stehen in der
Pflicht, die Auswirkungen von Gesetzen auf die Allgemeinheit zu überprüfen. Auf
die Allgemeinheit, nicht nur auf die Interessen der in Dialoggruppen vertreten
Organisationen. Dabei kann sich ordnungspolitischer Handlungsbedarf zeigen,
aber der Maßstab dafür muss die Wirkung auf die Gesamtwirtschaft, auf die
Allgemeinheit sein, und nicht Konsensentscheidungen von Multistakeholderforen.
[i] 2. Mose 20,15
[ii] 2. Mose 20, 17
[iii] Mises, L. v. (1927). Liberalismus.
Jena, Gustav Fischer.
[iv]
Eucken, W. (1952). Grundsätze der Wirtschaftspolitik. Tübingen, J.
C. B. Mohr (Paul Siebeck).
[v]
Hayek, F. A. v. (1974/1996). Die Anmaßung von Wissen. Neue Freiburger Studien, J. C. B. Mohr (Paul
Siebeck) (Nobelpreisrede).
[vi]
Schafarewitsch, I. R. (1980). Der Sozialismus der Ketzer. Der
Todestrieb in der Geschichte - Erscheinungsformen des Sozialismus, Ullstein: 240-248.
[vii]
Eine Grafik zur Entwicklung der Publikationen zeigt Maurer, Rainer (2011): Das Elend der "Corporate Social
Responsibility", wirtschaftlichefreiheit.de,
30.07.11.
[viii] Carroll, A. B. (1979). "A
Three-Dimensional Conceptual Model of Corporation Performance." Acadamy of Management Review 4(4):
497-505.
[ix]
Kommission, E. (2011). Eine neue EU-Strategie (2011-2014) für die
soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)/(KOM(2011) 681). Brüssel,
Europäische Kommission, Sohn, K.-D. (2012). Corporate Social Responsibility Strategie 2011-2014.
Freiburg i. Br., Centrum für Europäische Politik (CEP).

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