Samstag, 6. August 2011
Die Frauenquote: Kein Beitrag zu Wohlstand und Freiheit
In Teilen Europas gibt es bereits bindende Frauenquoten für private Unternehmen. Auch in Deutschland wird darüber diskutiert. Eine Studie weist auf die Effizienzverluste von Unternehmen hin. Darüber hinaus entsteht Schaden durch die Aushöhlung der Freiheit.
Mit einer Quotenregelung will Frankreich mehr Frauen in Führungspositionen privater Unternehmen bringen. Ein entsprechendes Gesetz hatte die Nationalversammlung schon im Januar verabschiedet. Bis in sechs Jahren soll Frauenanteil in Führungspositionen auf über 40 Prozent steigen. Das Gesetz sieht bei Verstößen schmerzhafte Sanktionen vor. Auch in Deutschland wurden die Rufe nach einer entsprechenden Quote lauter. Auf freiewelt.net hatte ich zu Jahresanfang die Frage gestellt, ob diese Maßnahme die Wettbewerbsfähigkeit der französischen Volkswirtschaft senkt ("Senkt die neue Frauenquote Frankreichs Wettbewerbsfähigkeit?"). Mittlerweile wurde ich auf eine Studie der University of Michigan aufmerksam, die die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen einer verpflichtenden Frauenquote für die Privatwirtschaft anhand der norwegischen Volkswirtschaft zeigt. (Ahern/Dittmar 2009/2011: The Change of the Boards: The Impact on Firm Valuations of Mandated Female Board Representation). So sinkt etwa der Wert der durch die Quote betroffenen Unternehmen in den Augen der Anteilseigner. Die Autorin der Studie betont, die Studie zeige, dass derartige Quoten mit betriebswirtschaftlichen Kosten verbunden seien.
Ökonomisch betrachtet ist der Zusammenhang einfach. Unternehmer bzw. Unternehmenseigner (Shareholder) betreiben Gewinnmaximierung grundsätzlich dadurch, dass sie die Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital in optimaler Weise miteinander kombinieren. Was genau die optimale Kombination ist, kann nur derjenige einschätzen, der über das relevante Wissen verfügt. Also etwa das spezifische Wissen über Produktionsprozesse, Kunden, Lieferanten, Personalstruktur und so weiter. Dieses Wissen konzentriert sich beim Betreiber des Unternehmens, beim Unternehmer. Kein Außenstehender versteht so viel von der Tätigkeit des Unternehmens wie der Betreiber selbst. Engt man die Anzahl der Kombinationsmöglichkeiten ein, etwa durch äußere Beschränkungen ("Restriktionen"), führt das zu einer Verminderung der Effizienz. Der Unternehmer muß von der gewinnmaximierenden "Wunschkombination" abweichen. Und vom Optimum ausgehend gibt es nur eine mögliche Richtung: nach unten. Ein gedachter Wettbewerber ohne diese Restriktion hätte, bei einer ansonsten gleichen Ausstattung an Produktionsfaktoren, also einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem "Quotenunternehmen".
Im Zusammenhang mit der Frauenquote geht es konkret um den Produktionsfaktor Arbeit. Noch genauer, um die Arbeit des Führungspersonals. Die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen hängt stark von der Leistungsfähigkeit, Innovationskraft und persönlichen Eigenschaften ihres Spitzenpersonals ab. Welche Eigenschaften und Qualitfikationen im Detail erforderlich sind, können die Unternehmen selbst am besten beurteilen. Wie bei allen Unternehmensentscheidungen werden auch Personalentscheidungen unter Marktbedingungen systematisch so getroffen, dass die Auswahl bestmöglich zum Unternehmenserfolg beiträgt. Werden bei Personalangelegenheiten von außen Beschränkungen auferlegt, die die "Wunschentscheidung" des Unternehmers unmöglich machen, so wird die resultierende Auswahl das Betriebsergebnis erwartungsgemäß vom Optimum abweichen. Das ist besonders verständlich bei Entscheidungen über Führungspersonal, denn hier sind die Wahlmöglichkeiten regelmäßig sehr beschränkt. Bei Einführung der Restriktion Frauenquote ist also eine Reduzierung der Unternehmensergebnisse zu erwarten. Und zwar, wohlgemerkt, gerade nicht deshalb, weil Frauen in entsprechender Position nicht die gleichen Leistungen erbringen können wie Männer! Sondern einfach deshalb, weil es Unternehmenseignern erschwert wird, entscheidende Positionen exakt mit den Menschen zu besetzen, die sie persönlich als die passendsten Kandidaten empfinden. So stehen etwa in Norwegen für die durch die Quote zu besetzenden Stellen bei Weitem nicht genügend geeignete Frauen zur Verfügung.
Gelegentlich wird der Einwand erhoben, ein hoher Frauenanteil in Führungspositionen wirke sich "nachweislich" fördernd auf die Wettbewerbsfähigkeit aus. Also quasi "per se", so wie sich niedrigere Zinsen grundsätzlich positiv auf die Kostenstruktur auswirken. Argumentiert wird mit Diversity-Argumenten, zitiert werden Studien von Unternehmensberatungen. Würde das Argument so zutreffen, dann könnten Shareholder auf einfache Weise und verläßlich ihr Einkommen durch eine höhere Frauenbeteiligung erhöhen. In diesem Fall hätten Markt und Wettbewerb aber schon längst entsprechende Anpassungen erwirkt. Die Frauenquote wäre längst Realität. Oder sind die Unternehmen etwa zu träge und zu sehr in männerbündlerischen Seilschaften verstrickt, um diese Effizienzgewinne einlösen zu können? Auch solche Argumente werden angeführt. Wäre das der Fall, dann könnte jeder Konkurrent seinen männerbündlerischen Wettbewerber ja einfach dadurch abhängen, dass er sich durch eine Frauenquote an die Spitze des Marktes setzt. Das Ausbleiben solcher Unternehmensstrategien deutet darauf hin, dass Diversity nicht per se die Wettbewerbsfähigkeit erhöht. Und die Telekom als einziges größeres deutsches Unternehmen, das eine solche Quote freiwillig eingeführt hat, steht ja gerade eher für Staatsnähe als für Wettbewerb.
Um eines klar zu stellen: Gleichberechtigung ist von jeher eine höchst berechtigte liberale Kernforderung. Ja, sie ist sogar der Urgrund liberalen Denkens. Für Frauen im Beruf ist sie aber vollständig erreicht, und das seit Jahren. Selbst Protagonisten der Frauenquote räumen das freimütig ein. Es muß deutlich gesagt werden, dass es beim Thema Frauenquote ausdrücklich nicht um die Verwirklichung liberaler Prinzipen geht. Die Forderung nach einer Frauenquote für private Unternehmen ist vielmehr ein sozialistischer Angriff auf das liberale Gleichheitsprinzip. Sie widerspricht dem liberalen Grundprinzip, dass alle Menschen gleiche Rechte haben. Die Idee der Frauenquote nimmt vielmehr Diskriminierung in Kauf für das Ziel, Menschen gleich zu machen (oder zu "stellen"). In einer Konkurrenzsituation zweier gleich leistungsfähiger Kandidaten diskriminiert sie eine Person aufgrund ihres Geschlechts. Und zwar, den Notwendigkeiten der Marktwirtschaft entgegengesetzt, im Widerspruch zum Leistungsprinzip. Damit aber nicht genug. Politisch wiegt die Aushöhlung einer weiteren Grundfeste der Freiheit wahrscheinlich noch schwerer, und zwar der Idee des Privateigentums. Der sozialistische Staat dringt mit seiner Gestaltungsmacht in einen weiteren Lebensbereich vor und beschränkt Unternehmenseigner in ihrer Gestaltungsfreiheit. Zu diesen politischen Kollateralschäden kommt letztlich noch der ökonomische Schaden. Wie die Studie der University of Michigan anhand des Beispiels Norwegen zeigt, kostet eine solche Quote Vermögen, Einkommen und Wohlstand.
Auf wie viel Wachstum, Lebenschancen und auf wie viele bewährte Prinzipien sind wir bereit zu verzichten angesichts der Forderungen sozialistischer Gesellschaftsingenieure?
Dieser Artikel erschien ursprünglich am 06.08.11 auf http://www.freiewelt.net/.
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