Sonntag, 28. August 2011

CSR und Ordnungspolitik - ein Widerspruch?

Die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen beschäftigt Wirtschaft und Wissenschaft zunehmend. Eine ordnungsökonomische Einordnung ist notwendig. CSR kann als Unternehmensstrategie, als Forderung nach ordnungspolitischer Justierung oder als Aufruf zum Systemwandel verstanden werden. Beurteilungskriterium ist die Wirkung auf die Gesamtwirtschaft.



CSR - mehr als ein akademisches Thema

Immer mehr Unternehmen, Wissenschaftler und Politiker beschäftigen sich mit "Corporate Social Responsibility" (CSR), der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen. CSR äußert sich auf vielfältige Art und Weise. CSR kann gesellschaftliches Engagement von Unternehmen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß bedeuten. Beispielsweise den Betrieb von Firmenkindergärten, das Engagement für humanitäre Projekte, zusätzlichen Umweltschutz oder die Unterstützung von Vereinen. Häufig ist CSR dabei fester Bestandteil der Strategie der Unternehmen, obwohl nicht alle Unternehmen die Buchstaben CSR dafür benutzen. Für Kapitalgesellschaften sind Themen wie Nachhaltigkeitsberichterstattung oder die Überwachung der Lieferkette unumgänglich. Auch kleine und mittlere Unternehmen müssen sich zunehmend mit CSR auseinandersetzen. Teilweise aufgrund gesetzlicher Vorgaben, aber auch, um in ihren Märkten bestehen zu können. Konsumenten, Investoren und Industrieunternehmen fordern zunehmend die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards. Auch in der Wirtschaftswissenschaft ist CSR ein großes Thema geworden. Die Frequenz der Publikationen zu wirtschaftsethischen Fragestellungen stieg in den letzten Jahren rapide an.[1]

Da kann es nicht wundern, dass auch die Vorstöße der Politik im Bereich CSR zunehmen. Nach dem Ausbruch der Wirtschaftskrise im Jahr 2008 hat sich die CSR-politische Schlagzahl erhöht. So hat die Bundesregierung im Jahr 2010 eine Nationale CSR-Strategie verabschiedet. Von der Europäischen Kommission wird noch in diesem Jahr eine Mitteilung zum Thema CSR erscheinen, im nächsten Jahr soll eine weitere folgen. Auch wurde im Jahr 2011 nach zähen Verhandlungen eine überarbeitete Fassung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen vorgestellt, dem wichtigsten internationalen CSR-Standard. Kurz zuvor hatten die Vereinten Nationen nach mehrjähriger Arbeit mit dem Ruggie-Report ihren Endbericht zur Frage der menschenrechtlichen Verantwortung multinationaler Unternehmen veröffentlicht. Ende 2010 hatte die internationale Normungsorganisation ISO unter der Nummer 26 000 einen Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen mit internationalem Anspruch veröffentlicht. Dieser soll in den nächsten Monaten in deutsch als DIN-Norm erscheinen.

Ordnungsökonomische Einordnung ist notwendig

Teilweise sind die aufgezählten Vorstöße als Ermunterungen an Unternehmen zu verstehen, sich rücksichtsvoller gegenüber Umwelt oder Gesellschaft zu verhalten. Aber es gibt darunter auch handfeste politische Forderungen. Viele davon sind zwar alte Hüte unter dem neuen Label CSR, aber dennoch kann die Frage gestellt werden, wie berechtigt diese Forderungen sind. Was hat die Gesellschaft von den Unternehmen zu erwarten? Worin besteht die Verantwortung der Unternehmen und läßt sich diese in Normen packen?

Um diese Fragen beantworten zu können, ist eine ordnungsökonomische Einordnung hilfreich. Denn Aufgabe und Verantwortung von Unternehmen hängt von der bestehenden Wirtschaftsordnung ab. Doch trotz der Schwemme an CSR-Publikationen nähern sich wenige Beiträge der Frage ordnungsökonomisch. Eine klare Position hatte Milton Friedman im Jahr 1970 in den Ring geworfen. Die Verantwortung des Unternehmens sei es, so Friedman, Gewinn zu erwirtschaften.[2] Dieses Argument ist wohl bis heute die prägnanteste ordnungspolitische Position in der CSR-Debatte. Doch das Friedman-Argument alleine stellte die CSR-Community" nicht zufrieden. Mit seinem Respect-Protect-Remedy-Ansatz hat auch John Ruggie, der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, einen wichtigen Beitrag geliefert. Die ordnungsökonomische Zuordnung der Verantwortungsbereiche von Unternehmen, Staat und Gesellschaft muß aber nach meiner Meinung noch präziser erfolgen. Einen wertvollen Beitrag in diese Richtung lieferte der Ordnungsökonom der Freiburger Tradition der Wirtschaftspolitik Viktor Vanberg.[3] Einige seiner Argumente sollen in diesem Beitrag verkürzt zur Geltung kommen.

Die Marktwirtschaft - ein mehrschichtiges System

Die Marktwirtschaft kann man auch als ein Spiel erklären. Die Unternehmen sind Spieler, die sich an Spielregeln zu halten haben. Dabei kann man drei Ebenen auseinanderhalten. Auf der obersten Ebene werden die Spielregeln festgelegt, das ist das politische System. Hier fällt auch die Entscheidung für eine bestimmte Wirtschaftsordnung. Diese Grundsatzentscheidung drückt sich dann durch die Ausgestaltung der einzelnen Gesetze aus. Diese Regeln bilden dann eine mittlere Ebene des Spiels. Die unterste Betrachtungsebene ist die Ebene der Spielzüge, also die Aktionen, Strategien und die einzelnen Verträge der Unternehmen auf ihren Märkten. Was die Gesellschaft von den Unternehmen erwarten kann, hängt im Einzelnen von der gewählten Wirtschaftsordnung ab. Und das ist europaweit die Marktwirtschaft.

Die Entscheidung der Völker Europas für die Wettbewerbsordnung erfolgte in den einzelnen Ländern, so kann man annehmen, weil diese Wirtschaftsordnung Wohlstand sichern kann. Dafür sprechen theoretische und historische Gründe. Ein theoretisches Argument ist, dass der Wettbewerb das geistige Kapital der Menschen aktiviert. Der Wettbewerb und das Wissen um Chancengleichheit vor dem Gesetz treiben in einer Marktwirtschaft jeden dazu an, das beste aus seinem eigenen Wissen und Können zu machen. Dieses "Wissensargument" ist zentral in Hayeks Denken über die Marktwirtschaft. Ein gewichtiges historisches Argument für die Marktwirtschaft ist der überwältigende Mißerfolg sämtlicher Alternativen. Mit der Entscheidung für die Marktwirtschaft ist auch eine Entscheidung für ihre Grundprinzipien gefallen: Privateigentum, Wettbewerb und Vertragsfreiheit. Die Vorzüge der Marktwirtschaft sind nicht zu haben ohne diese Prinzipien, auch wenn diese uns im Einzelfall zur Last fallen können. Etwa dann, wenn wir meinen, selbst zu wenig Eigentum zu haben, wenn uns der Mitbewerber in Atem hält oder wenn wir Verantwortung für eingegangene Verträge übernehmen müssen.

Sobald auf der Regelebene die Marktwirtschaft gilt, ist die Antriebskraft des Spiels das Gewinnstreben. Die Währung des Erfolgs in diesem Spiel ist der Gewinn. Wenn also auf der obersten Ebene die Wahl für das Spiel der Marktwirtschaft gefallen ist, kann auf der unteren Ebene nicht von den Unternehmen erwartet werden, sich entgegen dem Gewinnstreben zu verhalten. Unternehmen, die sich gegen die Regeln der Marktwirtschaft für die Belange der Allgemeinheit einsetzen, haben innerhalb dieses Spiels einen systematischen Nachteil.

Doch bedeutet CSR zwangsläufig, dass sich Unternehmen nicht nach Gewinnen streben sollen? Viktor Vanberg unterscheidet drei Arten von CSR, eine weiche, eine harte und eine radikale Variante. Die Unterscheidung hängt mit den oben genannten drei Ebenen zusammen.

Weiche CSR: Unternehmerische Weitsicht

Die weiche Variante von CSR ist kein neues Phänomen, sondern gängige Praxis in der Wirtschaft. Unternehmen nützen der Allgemeinheit nicht nur durch die Befriedigung der Bedürfnisse ihrer Kunden, sondern sie achten auch auf das Wohlergehen ihrer Arbeitnehmer, werben um Rückhalt von Gesellschaft, Politik und Investoren. Bei solchem Verhalten geht es im Kern um die Verwirklichung langfristiger Gewinninteressen. Profitmaximierung bedeutete aber schon immer die Maximierung aller zukünftigen Profite. Allerdings ist der Zeithorizont von Unternehmen zu Unternehmen sehr unterschiedlich, abhängig von Branche, Marktsegment, Finanzierungsbedingungen usw.

Hinter weicher CSR verbirgt sich unternehmerische Klugheit und Weitsicht, wie sie sich auch im Ideal des "Ehrbaren Kaufmanns" äußert. Nach diesem Verständnis ist CSR die Fähigkeit des Unternehmens, auf sozialen Druck angemessen zu reagieren. Oder, andersrum gewendet, die Fähigkeit, den Stakeholderinteressen zu dienen. In diesem Sinne hat der Managementprofessor Archie B. Carroll vor über 30 Jahren schon die soziale Verantwortung von Unternehmen definiert.[4] Die Fürsorge kann sich dabei auch auf Stakeholder beziehen, für die sich weder aus Gesetzen (mittlere Ebene) noch aus Verträgen (untere Ebene) eine formale Verantwortung ergibt. Maßstab ist das betriebswirtschaftliche Kalkül und die Informationen des Unternehmens. Je weiter der Unternehmer in die Zukunft denkt, um so größer wird die Unsicherheit darüber, von wem das eigene Wohlergehen irgendwann einmal abhängen wird. Und um so mehr Stakeholdergruppen wird das Unternehmen in sein Kalkül einbeziehen wollen. Entsprechend steigt dann der Wunsch der Unternehmen nach einem professionellen Dialog mit Vertretern der einzelnen Stakeholdergruppen. Diesen Dialog zu organisieren und auf Stakeholder einzugehen liegt - auch nach dem Verständnis Friedmans - in der Verantwortung des Unternehmens, denn es kommt den Stakeholdern zugute. In der Unterstützung solcher Unternehmensstrategien liegt dann, ordnungsökonomisch betrachtet, ein legitimes und nützliches Betätigungsfeld für Unternehmensberater und Wirtschaftsverbände.

Die weiche Variante von CSR ist also eine Angelegenheit kluger Unternehmensführung. Über die kann nur der Unternehmer entscheiden. Nach dem Prinzip des Privateigentums trägt er alleine die Verantwortung für die Strategien des Unternehmens. Er kennt seine Kunden, seine Zulieferer, Arbeitnehmer und Kapitalgeber, er kennt das Geschäft. Eine Entscheidung von außen über das optimale CSR-Engagement des Unternehmens wäre im Sinne Hayeks eine Anmaßung von Wissen. Daher kann die weiche Variante von CSR auch nicht gesetzlich normiert oder standardisiert werden. Das käme einer staatlichen Verordnung von Unternehmensstrategien gleich. Dennoch wird von bestimmten Stakeholdergruppen und auch von der Politik regelmäßig der Wunsch nach CSR-Standards laut. Dahinter können sich Anliegen verbergen, die der harten Variante von CSR zugeordnet werden sollten.

Harte CSR: Anpassung der Regeln

Die harte Variante von CSR besteht nach Vanberg darin, die Spielregeln der Wirtschaft zu ändern. Unternehmen können durch ihr Verhalten zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen beitragen. Der Ökonom spricht von negativen Externalitäten. In manchen Fällen brechen Unternehmen Gesetze und verursachen dadurch Schaden, dann sind vor allem Gerichte gefragt. Unternehmen können aber auch Schaden verursachen, obwohl sie formal alle Regeln einhalten. Denn die bestehenden Regeln können veraltet sein, weil sich vielleicht der Wirtschaftszweig geändert hat, etwa durch eine Innovation. Durch das Internet wurden zahlreiche neue Gesetze notwendig. Außerdem kann sich in den Köpfen der Menschen die moralische Bewertung ändert. Beispielsweise zu Partizipationsmöglichkeiten von Frauen in der Wirtschaft oder in Sachen Datenschutz. Ein solches "neues Bewußtsein" schafft dann auf informelle Weise neue Regeln. Unternehmen können gegen diese neuen und informellen Regeln verstoßen, ohne sich formal schuldig zu machen. Es liegt dann in der Verantwortung des Gesetzgebers, neu entstandene informelle Regeln durch Gesetzgebung zu formalisieren. Darin besteht die hauptsächliche Aufgabe der Ordnungspolitik.

Allerdings reicht die Bewertung einer geschädigten Stakeholdergruppe nicht aus, um Gesetze zu legitimieren! Manchmal bringen Stakeholder unter dem Schlagwort CSR sogar Interessen vor, die vormals in einer anderen "Verpackung" von anderen Stakeholdern bekämpft wurden. Der Gesetzgeber muß prüfen, ob die vorgeschlagenen Regeln im Interesse der Allgemeinheit sind. Dafür braucht es wirtschaftlichen Sachverstand. Wie sehr belastet ein neues Gesetz Unternehmen? Welche Auswirkungen hat eine Regel auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit? Ist ein Rückgang von Investitionen oder von Arbeitsplätzen zu befürchten? Erst nach der Beantwortung dieser Fragen kann beurteilt werden, ob sich ein Stakeholderinteresse mit dem Interesse der Allgemeinheit deckt. Und nur dann ist ein Gesetz gerechtfertigt. Die Verantwortung bei der harten Variante von CSR liegt beim Gesetzgeber. Aber auch Unternehmen und Verbände haben hier eine wichtige Aufgabe in ihrer Funktion als "Corporate Citizens", denn auch sie sind Teil der demokratischen Willensbildung. In dieser Rolle sollten sie die Politik bei der Aufgabe unterstützten, die Auswirkungen von Regeländerungen auf die wirtschaftliche Entwicklung zu erläutern.

Vorschläge im Bereich CSR, die sich gegen die Logik der Marktwirtschaft richten, sind wahrscheinlich nicht im Sinne der Allgemeinheit. Die Marktwirtschaft basiert auf dem Streben nach Gewinn. Vorschläge für Gesetze, die dem Gewinnstreben und den Interessen der Shareholder entgegenstehen, haben vermutlich in einer Marktwirtschaft negative Auswirkungen auf Wohlstand und Beschäftigung. Dazu zählt etwa das Ansinnen bestimmter Stakeholdergruppen, das CSR-Engagement von Unternehmen einheitlichen gesetzlichen Standards zu unterwerfen. Auch CSR-politische Maßnahmen, die die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beschädigen, müssen im Licht der gesamtwirtschaftlichen Effekte beurteilt werden.

Und dann gibt es noch Vorschläge im Bereich CSR, die bewußt in Kauf nehmen, die Gesamtwirtschaft zu schwächen. Manchmal liegt dann sogar ein Verständnis zugrunde, das die Marktwirtschaft insgesamt ablehnt. Solche Vorschläge passen vielleicht in die dritte Kategorie von CSR.

Radikale CSR: Kapitalismus überwinden!

Die radikale Variante von CSR besteht nach Vanberg darin, die Marktwirtschaft insgesamt abzulehnen. So verstanden bedeutet CSR, dass Unternehmen nicht mehr ihrem eigenen Interesse, sondern dem Interesse der Stakeholder dienen soll. Das ist etwa der Fall, wenn ein radikaler "Stakeholder Value"-Ansatz vertreten wird, bei dem die Rechte der Unternehmenseigentümer relativiert werden. Dabei werden Ansprüche von Stakeholdern proklamiert, die über die Vertragsbeziehungen zwischen Marktteilnehmern hinausgehen. Die Ersetzung des Shareholder-Prinzips gegen einen solchen Stakeholder-Ansatz zielt ab auf eine Erosion des Prinzips des Privateigentums. So verstandene CSR wendet sich gegen die Marktwirtschaft.

Natürlich ist es legitim, über andere Formen des Wirtschaftens nachzudenken. Auch über Alternativen zu Privateigentum und Wettbewerb. Allerdings muß dieses Nachdenken zu einer Antwort auf die Frage führen, ob eine alternative Wirtschaftsordnung im Interesse der Allgemeinheit sein kann. Nur dann wäre eine Entscheidung der Politik (höchste Ebene) gegen die Marktwirtschaft vertretbar. Wie müßte eine Wirtschaftsordnung aussehen, die auf Privateigentum und Wettbewerb verzichtet, aber dem Bürgern mindestens genauso viel Wohlstand bieten kann wie die Marktwirtschaft? Sowohl aus theoretischer wie auch aus historischer Perspektive ist eine schlüssige Antwort auf diese Frage nicht zu erwarten.

CSR: Verantwortung von Markt und Staat

Die Fragen, um die es in der CSR-Diskussion geht, waren schon immer Gegenstand der ordnungspolitischen Debatte. Seit Adam Smith geht es in der Ordnungspolitik darum, wie die Wirtschaft der Allgemeinheit nützen kann. Da die Wettbewerbsordnung am produktivsten ist, können wir von der Marktwirtschaft am meisten Wohlstand und Bürgerzufriedenheit erwarten. Das Gewinnstreben ist die Triebkraft dieser Produktivität. In der Marktwirtschaft ist es also die Verantwortung von Unternehmen, nach Gewinnen zu streben. Insofern hat Friedman recht.

Obwohl der Zeithorizont von Unternehmen zu Unternehmen und von Branche zu Branche unterschiedlich sein kann, führt Gewinnstreben auch zu nachhaltigem Wirtschaften. Allerdings nur, wenn die Regeln richtig gesetzt sind. Die Ordnungspolitik hat die ständige Aufgabe, die Regeln der Marktwirtschaft so anzupassen, dass das Gewinnstreben der Allgemeinheit dient. Verantwortlich dafür sind aber nicht die Stakeholder, auch kein Multistakeholderdialog, sondern Regierung und Parlament. Sie haben die Auswirkungen von Gesetzen auf die Allgemeinheit zu überprüfen, nicht nur die Auswirkungen auf einzelne Stakeholder. Auch Unternehmen als "Corporate Citizens" müssen zu wirtschaftlichen Zusammenhängen befragt werden. Der Maßstab für ordnungspolitische Maßnahmen ist die Wirkung auf die Gesamtwirtschaft, auf die Allgemeinheit.

Wird CSR in einer radikalen Variante verstanden als gänzliche Abkehr von den Grundprinzipien der Marktwirtschaft, dann müssen schlüssige Argumente für eine Vorzugswürdigkeit einer alternativen Ordnung gefordert werden. Weder aus theoretischer noch aus historischer Perspektive ist mit solchen Argumenten zu rechnen.


[1] Eine Grafik zur Entwicklung der Publikationen zeigt
Maurer, Rainer (2011): Das Elend der "Corporate Social Responsibility", wirtschaftlichefreiheit.de, 30.07.11.
[2] Friedman, Milton (1970): The Social Responsibility of Business is to Increase its Profits, The New York Times Magazine, 13. September,
[3] Vanberg, Viktor J. (2007): Corporate social responsibility and the 'game of catallaxy': the perspective of constitutional economics, in: Constitutional Economics, Ausgabe: 18, S. 199-222.
[4] Carroll, Archie B. A Three-Dimensional Conceptual Model of Corporation Performance, in: Acadamy of Management Review, Ausgabe: 4 (4), S. 497-505., Goldschmidt
Goldschmidt, Nils (2011): CSR und sozialer Druck, in: Institut, Roman Herzog (Hrsg.): Was ist Corporate Social Responsibility (CSR)?
München, .

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