Donnerstag, 23. September 2010

Straßburg urteilt gegen Vertragsfreiheit


Der Kirchenmusiker Schüth war 14 Jahre lang bei einer katholischen Gemeinde angestellt. Dann wurde er - entsprechend seinem Arbeitsvertrag - wegen Ehebruchs entlassen. Anschließend klagte er sich durch die deutschen Instanzen. Das Bundesverfassungsgericht wies in ab unter Hinweis auf die innere Autonomie der Kirche. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Kündigung heute für unwirksam erklärt.


Das Urteil ist ein Schlag gegen die Vertragsfreiheit in Deutschland und iin Europa. Die Kirche folgt einer inneren Ordnung, die in unauflöslichem Zusammenhang mit ihrem Verkündigungsauftrag steht. Dazu gehört auch, dass sie ihre Arbeitsverhältnisse davon abhängig macht, inwieweit die Arbeitnehmer dieser Ordnung entsprechen. Auch in ihrem Privatleben, etwa durch ihr Verhältnis zur ehelichen Treue. Damit dabei keine Mißverständnisse aufkommen, ist dies durch einen Arbeitsvertrag geregelt. Der gekündigte Organist erklärte sich bei Unterschrift damit einverstanden und löste den Vertrag auch nicht seinerseits auf, als sein Privatleben nicht mehr mit der Vereinbarung in Einklang stand.

Mit einer Erklärung der Unwirksamkeit der Kündigung hat  der Gerichtshof nicht etwa das Privatleben gemäß Artikel 8 der Menschenrechtskonvention geschützt. Es höhlt vielmehr private Rechte aus, denn die freie Vertragsgestaltung auf der Grundlage individuell anerkannter Werte und Glaubensüberzeugen ist ein hohes freiheitliches Gut. Sicherlich sollte es menschenrechtlicher Kernbestand sein, dass Menschen ihr Privatleben so gestalten können, wie es den eigenen Vorstellungen entspricht. Aber es ist eben auch ein Menschenrecht, Verträge entsprechend ebensolcher Wertevorstellungen abschließen zu können. Und es ist auch ein Menschenrecht, sich auf geschlossene Verträge berufen zu dürfen. Die Straßburger Richter haben daher mit dem Urteil den Menschenrechten und der Freiheit großen Schaden zugefügt.

Dieser Artikel erschien am 23.07.10 auf FreieWelt.net

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